Die systemische Lücke im Kinderschutz
In der Praxis erleben wir hochkomplexe Fallkonstellationen, in denen psychonarrative Gewalt (z. B. traumabasierte Umdeutung von Biografie, Projektion, Delegitimierung eines Elternteils) von den bestehenden Strukturen kaum erkannt wird.
- Jugendämter arbeiten mit knappen Ressourcen & fokussieren auf das unmittelbar Sichtbare (z. B. körperliche Gewalt).
- Familiengerichte sind auf plausible Narrative und formal korrekte Gutachten angewiesen – auch wenn diese blinde Flecken enthalten.
- Externe Sachverständige bewerten häufig innerhalb ihres jeweiligen disziplinären Containers – nicht im Zusammenspiel der Systeme.
Das Ergebnis:
Eine Kinderschutzlücke bei subtilen,
aber hochwirksamen Formen psychonarrativer Gewalt – trotz bindendem vöolkerrechtlichem Rahmen, derIstanbul-Konvention in der sich die Bundesrepublik verpflichtet
hat, diese Gewaltformen zu erkennen, zu kodifizieren und rechtssicher abzustellen.